XLIX von 1991 über das Verfahren von der Firma durchgeführt . Nach dem Gesetz (Bankruptcy Act). § 6 (3) Die Bestimmungen dieser Verfahrensfragen , die in diesem Gesetz geregelt werden nicht gesondert im Jahr 1952 III. Law (Pp.) Entsprechend geregelt. Pp. § 6 (1) der Bestimmungen der ungarischen Sprache des Gerichtsverfahrens nach. Wir bitten um ihre Aussagen entsprechend in die ungarische für unser Unternehmen übersetzt zu schicken.